Nach ZubereitungBackenNach AnlassFeiertagsrezeptejüdische KücheBrotHefeteig
Challah ist ein traditionelles jüdisches Brot, das für seine weiche, flauschige Textur und seinen leicht süßen Geschmack bekannt ist. Es wird oft zu besonderen Anlässen wie dem Sabbat oder Feiertagen serviert. Die goldene Kruste und die zarte Krume machen es zu einem wahren Genuss, der perfekt zu einer Vielzahl von Gerichten passt.
In einer großen Schüssel das Mehl und das Salz vermischen.
1000 g Mehl– 2 TL Salz
Schritt 2
00:10:00
In einer separaten Schüssel die Hefe im lauwarmen Wasser auflösen und den Zucker hinzufügen. Etwa 10 Minuten stehen lassen, bis die Mischung schaumig ist.
500 ml Wasserlauwarm– 100 g Zucker– 20 g Hefefrisch
Schritt 3
Die Hefemischung, die geschlagenen Eier und das Pflanzenöl zum Mehl geben und alles zu einem glatten Teig verkneten. Der Teig sollte weich, aber nicht klebrig sein.
500 ml Wasserlauwarm– 2 Stück Eierleicht geschlagen– 60 ml Pflanzenöl
Schritt 4
02:00:00
Den Teig in eine leicht geölte Schüssel geben, mit einem feuchten Tuch abdecken und an einem warmen Ort etwa 1-2 Stunden gehen lassen, bis sich das Volumen verdoppelt hat.
Schritt 5
Den Teig auf eine leicht bemehlte Arbeitsfläche geben und in drei gleich große Teile teilen. Jedes Teil zu einem langen Strang rollen und die Stränge zu einem Zopf flechten.
Schritt 6
00:30:00
Den Zopf auf ein mit Backpapier ausgelegtes Backblech legen, mit einem Tuch abdecken und weitere 30 Minuten gehen lassen.
Schritt 7
Den Ofen auf 180°C vorheizen. Das Eigelb mit etwas Wasser verquirlen und den Zopf damit bestreichen. Optional mit Sesam- oder Mohnsamen bestreuen.
1 Stück Eigelbzum Bestreichen– 20 g Sesam- oder Mohnsamenoptional
Schritt 8
00:30:00
Den Zopf im vorgeheizten Ofen etwa 25-30 Minuten backen, bis er goldbraun ist und hohl klingt, wenn man auf die Unterseite klopft.
Schritt 9
Den Zopf aus dem Ofen nehmen und auf einem Gitterrost vollständig abkühlen lassen, bevor er serviert wird.
Achtung
Aufgrund der Eigenschaften von KI kann die Genießbarkeit und Durchführbarkeit des generierten Rezeptes nicht gewährleistet werden. Generierte Rezepte müssen vor Verzehr jedenfalls getestet werden.