Yovo Doko

0/5 (0)
Benin KI Generiert
Vegetarisch
westafrikanische KücheFrittierte GerichteMenüBeilagenSnacksNach ErnährungsformVegetarische Gerichte
Yovo Doko ist ein traditionelles westafrikanisches Gericht, das für seine knusprige Textur und seinen reichen Geschmack bekannt ist. Diese frittierten Teigbällchen sind außen goldbraun und innen weich und luftig. Sie sind perfekt gewürzt und bieten eine harmonische Mischung aus süßen und herzhaften Aromen. Ideal als Snack oder Beilage, sind sie ein echter Genuss für die Sinne.
# Beilage# Vegetarisch# Fingerfood# westafrikanisch# Familienessen# Komfortessen# Snack# aromatisch# traditionell# Streetfood# Luftig# Frittiert# Party# Teigbällchen# knusprig
undefined
KI Generiert
Lade ein Foto hoch
Arbeitszeit
20 min
Ruhezeit
1 h
Koch/Backzeit
30 min
Schwierigkeit
Einfach
Zutaten
20
Stück/e
Teig
500 g
Weizenmehl
100 g
Zucker
10 g
Trockenhefe
1 TL
Salz
300 ml
Wasserlauwarm
1000 ml
Pflanzenölzum Frittieren
Utensilien
KüchenpapierTopf oder FritteuseSchaumlöffelEsslöffelgroße Schüssel
Zubereitungsschritte
Schritt 1
In einer großen Schüssel das Weizenmehl, Zucker, Trockenhefe und Salz vermischen.
500 g Weizenmehl 100 g Zucker 10 g Trockenhefe 1 TL Salz
Schritt 2
Das lauwarme Wasser nach und nach hinzufügen und alles zu einem glatten Teig verkneten. Der Teig sollte weich und leicht klebrig sein.
300 ml Wasserlauwarm
Schritt 3
01:00:00
Den Teig abdecken und an einem warmen Ort etwa 1 Stunde gehen lassen, bis er sein Volumen verdoppelt hat.
Schritt 4
Das Pflanzenöl in einem großen Topf oder einer Fritteuse auf 180°C erhitzen.
1000 ml Pflanzenölzum Frittieren
Schritt 5
Mit einem Esslöffel kleine Portionen des Teigs abstechen und vorsichtig in das heiße Öl geben. Die Teigbällchen goldbraun und knusprig frittieren, dabei gelegentlich wenden.
1000 ml Pflanzenölzum Frittieren
Schritt 6
Die fertigen Yovo Doko mit einem Schaumlöffel aus dem Öl nehmen und auf Küchenpapier abtropfen lassen.
Achtung

Aufgrund der Eigenschaften von KI kann die Genießbarkeit und Durchführbarkeit des generierten Rezeptes nicht gewährleistet werden. Generierte Rezepte müssen vor Verzehr jedenfalls getestet werden.

Bewertungen