Internationale KücheArabische KücheFrittierte SpeisenMenüDessertsTraditionelle GerichteNach GerichtSüßspeisen
Luqaimat sind kleine, goldene Teigbällchen, die in einem süßen Sirup getränkt sind. Diese köstlichen Leckerbissen sind außen knusprig und innen weich und luftig. Sie sind ein traditionelles arabisches Dessert, das oft während des Ramadan serviert wird. Der Geschmack von Kardamom und Safran verleiht ihnen eine exotische Note, während der Sirup eine perfekte Balance zwischen Süße und Leichtigkeit bietet.
In einer großen Schüssel Mehl, Trockenhefe, Zucker, Kardamompulver und Salz vermischen.
250 g Mehl– 1 TL Trockenhefe– 1 EL Zucker– ½ TL Kardamompulver– 1 Prise Salz
Schritt 2
Das lauwarme Wasser und die eingeweichten Safranfäden hinzufügen und zu einem glatten Teig verrühren.
200 ml Wasserlauwarm– 1 Prise Safranfädenin 1 EL warmem Wasser eingeweicht
Schritt 3
01:00:00
Den Teig abdecken und an einem warmen Ort etwa 1 Stunde gehen lassen, bis er sich verdoppelt hat.
Schritt 4
Während der Teig ruht, den Sirup vorbereiten. Zucker und Wasser in einem kleinen Topf bei mittlerer Hitze zum Kochen bringen. Rühren, bis sich der Zucker vollständig aufgelöst hat.
200 g Zucker– 100 ml Wasser
Schritt 5
Rosenwasser und Zitronensaft hinzufügen und den Sirup weitere 5 Minuten köcheln lassen. Vom Herd nehmen und abkühlen lassen.
1 EL Rosenwasser– 1 TL Zitronensaft
Schritt 6
Das Pflanzenöl in einem tiefen Topf oder einer Fritteuse auf 180°C erhitzen.
500 ml Pflanzenölzum Frittieren
Schritt 7
Mit einem Teelöffel kleine Portionen des Teigs abnehmen und vorsichtig in das heiße Öl geben. Die Teigbällchen goldbraun frittieren, dabei gelegentlich wenden.
Schritt 8
Die frittierten Teigbällchen mit einem Schaumlöffel herausnehmen und auf Küchenpapier abtropfen lassen.
Schritt 9
Die warmen Teigbällchen in den abgekühlten Sirup tauchen und gut durchziehen lassen.
Schritt 10
Die Luqaimat auf einem Servierteller anrichten und sofort genießen.
Achtung
Aufgrund der Eigenschaften von KI kann die Genießbarkeit und Durchführbarkeit des generierten Rezeptes nicht gewährleistet werden. Generierte Rezepte müssen vor Verzehr jedenfalls getestet werden.