Der Nusskranz mit Zuckerguss ist ein wahrer Genuss für die Sinne. Der zarte Hefeteig umhüllt eine reichhaltige Nussfüllung, die mit einem Hauch von Zimt und Vanille verfeinert ist. Der süße Zuckerguss verleiht dem Kranz eine glänzende Krone und rundet das Geschmackserlebnis perfekt ab. Ein traditionelles Gebäck, das sowohl optisch als auch geschmacklich beeindruckt und ideal für festliche Anlässe ist.
Das Mehl in eine große Schüssel geben. In der Mitte eine Mulde formen und die Hefe hineinbröckeln. Die lauwarme Milch und den Zucker hinzufügen und die Hefe darin auflösen lassen.
500 g Mehl
–
250 ml Milchlauwarm
–
60 g Zucker
–
20 g Hefefrisch
Schritt 2
Die geschmolzene Butter, das verquirlte Ei und das Salz zum Mehl geben. Alles zu einem glatten Teig verkneten.
80 g Buttergeschmolzen
–
1 Stück Eiverquirlt
–
½ TL Salz
Schritt 3
01:00:00
Den Teig abgedeckt an einem warmen Ort etwa 1 Stunde gehen lassen, bis er sich verdoppelt hat.
Schritt 4
Für die Füllung die gemahlenen Haselnüsse, Zucker, Milch, Zimt und Vanillezucker in einer Schüssel gut vermischen.
1 TL Vanillezucker
–
100 ml Milch
–
1 TL Zimt
–
200 g Haselnüssegemahlen
–
100 g Zucker
Schritt 5
Den Teig auf einer bemehlten Arbeitsfläche rechteckig ausrollen. Die Nussfüllung gleichmäßig darauf verteilen.
Schritt 6
Den Teig von der langen Seite her aufrollen und zu einem Kranz formen. Die Enden gut zusammendrücken.
Schritt 7
00:30:00
Den Kranz auf ein mit Backpapier ausgelegtes Blech legen und nochmals 30 Minuten gehen lassen.
Schritt 8
00:30:00
Den Ofen auf 180°C Ober-/Unterhitze vorheizen. Den Kranz im vorgeheizten Ofen etwa 30 Minuten backen, bis er goldbraun ist.
Schritt 9
Für den Zuckerguss den Puderzucker mit heißem Wasser glatt rühren.
2 EL Wasserheiß
–
150 g Puderzucker
Schritt 10
Den Kranz aus dem Ofen nehmen und etwas abkühlen lassen. Mit dem Zuckerguss bestreichen und vollständig auskühlen lassen.
Achtung
Aufgrund der Eigenschaften von KI kann die Genießbarkeit und Durchführbarkeit des generierten Rezeptes nicht gewährleistet werden. Generierte Rezepte müssen vor Verzehr jedenfalls getestet werden.