Nach EigenschaftenHausgemachtherzhafte SnacksNach ZubereitungBackenGebäckInternationale KücheSpanische KücheNach AnlassFesttagsgerichte
Bollo de Hornazo ist ein traditionelles spanisches Gebäck, das mit einer köstlichen Mischung aus Chorizo, Schinken und hartgekochten Eiern gefüllt ist. Der Teig ist weich und leicht süß, was einen wunderbaren Kontrast zur herzhaften Füllung bietet. Dieses Gericht ist perfekt für festliche Anlässe oder als herzhafter Snack für zwischendurch. Die Aromen der würzigen Chorizo und des salzigen Schinkens harmonieren perfekt mit dem reichhaltigen Teig und den Eiern, was jeden Bissen zu einem Genuss macht.
Die Hefe in der lauwarmen Milch auflösen und 10 Minuten stehen lassen, bis sie schäumt.
250 ml Milchlauwarm– 25 g Hefefrisch
Schritt 2
Das Mehl in eine große Schüssel sieben und eine Mulde in der Mitte formen. Zucker, geschmolzene Butter, leicht geschlagene Eier, Salz und die Hefemischung in die Mulde geben.
500 g Mehl– 250 ml Milchlauwarm– 25 g Hefefrisch– 50 g Zucker– 100 g Buttergeschmolzen– 2 Stück Eierleicht geschlagen– 1 TL Salz
Schritt 3
01:00:00
Alles zu einem glatten Teig verkneten. Den Teig abdecken und an einem warmen Ort etwa 1 Stunde gehen lassen, bis er sich verdoppelt hat.
Schritt 4
Den Teig auf eine bemehlte Arbeitsfläche geben und kurz durchkneten. In 8 gleich große Stücke teilen.
Schritt 5
Jedes Teigstück flach drücken und mit Chorizo, Schinken und einem Viertel Ei füllen. Den Teig um die Füllung herum verschließen und zu einer Kugel formen.
200 g Chorizoin Scheiben geschnitten– 200 g Schinkengewürfelt– 4 Stück Eierhartgekocht und geviertelt
Schritt 6
00:30:00
Die gefüllten Teigkugeln auf ein mit Backpapier ausgelegtes Backblech legen und nochmals 30 Minuten gehen lassen.
Schritt 7
00:30:00
Den Ofen auf 180°C vorheizen. Die Teigkugeln mit etwas geschlagenem Ei bestreichen und im vorgeheizten Ofen 25-30 Minuten goldbraun backen.
2 Stück Eierleicht geschlagen
Achtung
Aufgrund der Eigenschaften von KI kann die Genießbarkeit und Durchführbarkeit des generierten Rezeptes nicht gewährleistet werden. Generierte Rezepte müssen vor Verzehr jedenfalls getestet werden.