Kardamom-Zimt-Sternchen sind eine köstliche Variante der klassischen Zimtschnecken, die durch die Zugabe von aromatischem Kardamom eine besondere Note erhalten. Diese fluffigen, süßen Sternchen sind perfekt für gemütliche Nachmittage oder als Dessert für besondere Anlässe. Die Kombination aus Zimt und Kardamom bietet ein wohliges Aroma, während der Teig durch die Zugabe von Milch und Butter wunderbar zart wird. Genießen Sie diese einzigartigen Leckerbissen allein oder mit einer Tasse Kaffee oder Tee!
In einer großen Schüssel das Mehl mit der Hefe vermengen. Für frische Hefe einfach zerbröckeln und hinzufügen.
30 g Hefefrisch oder 10g Trockenhefe
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500 g Weizenmehl
Schritt 2
Lauwarme Milch, Zucker, geschmolzene Butter, das Ei und Salz dazugeben. Alles gut verkneten, bis ein glatter Teig entsteht.
5 g Salz
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75 g Zucker
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75 g Buttergeschmolzen
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1 Stück EiGröße M
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250 ml Milchlauwarm
Schritt 3
01:00:00
Den Teig an einem warmen Ort abgedeckt ca. 60 Minuten gehen lassen, bis er sich verdoppelt hat.
Schritt 4
In der Zwischenzeit die Füllung zubereiten. Zucker, Zimt und Kardamom in einer Schüssel vermengen. Die weiche Butter dazugeben und zu einer homogenen Masse verrühren.
30 g Hefefrisch oder 10g Trockenhefe
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75 g Zucker
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500 g Weizenmehl
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250 ml Milchlauwarm
Schritt 5
Den gegangenen Teig auf einer bemehlten Arbeitsfläche etwa 1 cm dick ausrollen. Die Füllung gleichmäßig auf dem Teig verteilen.
500 g Weizenmehl
Schritt 6
Den Teig von der langen Seite her aufrollen und in Scheiben schneiden (ca. 3-4 cm dick). Die Scheiben auf ein mit Backpapier ausgelegtes Blech legen.
Schritt 7
00:20:00
Die entstehenden Sterne leicht in Form bringen und weitere 20 Minuten ruhen lassen.
Schritt 8
Im vorgeheizten Ofen bei 180°C Ober-/Unterhitze etwa 15-20 Minuten goldbraun backen.
Schritt 9
Nach dem Backen die Kardamom-Zimt-Sternchen aus dem Ofen nehmen und abkühlen lassen. Vor dem Servieren etwas Zuckerguss darüber träufeln, wenn gewünscht.
Achtung
Aufgrund der Eigenschaften von KI kann die Genießbarkeit und Durchführbarkeit des generierten Rezeptes nicht gewährleistet werden. Generierte Rezepte müssen vor Verzehr jedenfalls getestet werden.