Genießen Sie diese herzhaften gebackenen Süßkartoffeln, die mit einer knusprigen und aromatischen Orangen-Rosmarin-Kruste überzogen sind. Perfekt für die kalte Jahreszeit bringen diese Süßkartoffeln eine wunderbare Kombination aus süßen, salzigen und zitronigen Aromen auf den Tisch. Das Zusammenspiel von frischen Kräutern und der Frische von Orangen macht dieses Gericht zu einer wahren Geschmacksexplosion, die Ihre Gäste begeistern wird. Servieren Sie sie als Beilage oder als Hauptgericht – diese Süßkartoffeln sind einfach unvergesslich!
Heize deinen Ofen auf 200°C vor. Leg ein Backblech mit Backpapier aus.
1 kg Süßkartoffeln
Schritt 2
Schäle die Süßkartoffeln und schneide sie in gleichmäßige Würfel von etwa 2-3 cm. Das sorgt für gleichmäßiges Garen!
1 kg Süßkartoffeln
Schritt 3
Gib die Süßkartoffelwürfel in eine große Schüssel, füge das Olivenöl, Meersalz und Pfeffer hinzu. Mische alles gut, bis die Süßkartoffeln gleichmäßig bedeckt sind.
1 kg Süßkartoffeln
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50 ml Olivenöl
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5 g Meersalz
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2 g Pfeffer
Schritt 4
00:25:00
Verteile die Süßkartoffeln gleichmäßig auf dem Backblech. Röste sie für etwa 25 Minuten im vorgeheizten Ofen, bis sie weich sind.
1 kg Süßkartoffeln
Schritt 5
In der Zwischenzeit bereitest du die Orangen-Rosmarin-Kruste vor. Vermische in einer kleinen Schüssel die gehackten Rosmarin, Orangensaft, Orangenschale und Semmelbrösel, bis alles gut vermischt ist.
20 g Frischer Rosmaringehackt
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100 ml Orangensaft
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10 g Orangenschale
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30 g Semmelbrösel
Schritt 6
00:15:00
Nimm die Süßkartoffeln nach 25 Minuten aus dem Ofen und streue die Orangen-Rosmarin-Mischung gleichmäßig darüber. Stelle das Blech zurück in den Ofen für weitere 15 Minuten, bis die Kruste goldbraun und knusprig ist.
1 kg Süßkartoffeln
Schritt 7
00:05:00
Lass die Süßkartoffeln nach dem Backen für 5 Minuten ruhen, bevor du sie servierst. So können sich die Aromen noch besser entfalten!
Achtung
Aufgrund der Eigenschaften von KI kann die Genießbarkeit und Durchführbarkeit des generierten Rezeptes nicht gewährleistet werden. Generierte Rezepte müssen vor Verzehr jedenfalls getestet werden.