Boortsog

0/5 (0)
Mongolei KI Generiert
Vegetarisch
SnackFrittierenTraditionellMenüDessertNach ZubereitungBackenGebäck
Boortsog ist ein traditionelles mongolisches Gebäck, das oft als Snack oder Dessert serviert wird. Diese knusprigen, goldbraunen Teigstücke sind leicht süß und haben eine zarte, luftige Textur. Sie sind perfekt für einen gemütlichen Nachmittagstee oder als Beilage zu herzhaften Gerichten. Der Geschmack von Boortsog ist einfach, aber befriedigend, mit einem Hauch von Butter und einem leichten Honigaroma.
# Gebäck# Kaffeezeit# Beilage# hausgemacht# Butter# Honig# Teig# Dessert# Snack# traditionell# Teatime# Frittieren# süß# mongolisch# knusprig
undefined
KI Generiert
Lade ein Foto hoch
Arbeitszeit
30 min
Ruhezeit
1 h
Koch/Backzeit
20 min
Schwierigkeit
Einfach
Zutaten
40
Stück/e
Teig
500 g
Mehl
100 g
Buttergeschmolzen
50 g
Zucker
200 ml
Milchlauwarm
1 Stück
Eileicht geschlagen
1 TL
Backpulver
½ TL
Salz
500 ml
Pflanzenölzum Frittieren
Utensilien
Topf oder FritteuseMesserKüchenpapierSchaumlöffelSchüsselNudelholz
Zubereitungsschritte
Schritt 1
In einer großen Schüssel das Mehl, Zucker, Backpulver und Salz vermischen.
500 g Mehl 50 g Zucker 1 TL Backpulver ½ TL Salz
Schritt 2
Die geschmolzene Butter, lauwarme Milch und das leicht geschlagene Ei hinzufügen und alles zu einem glatten Teig verkneten.
100 g Buttergeschmolzen 200 ml Milchlauwarm 1 Stück Eileicht geschlagen
Schritt 3
01:00:00
Den Teig abdecken und an einem warmen Ort für etwa 1 Stunde ruhen lassen.
Schritt 4
Den Teig auf einer bemehlten Arbeitsfläche etwa 1 cm dick ausrollen und in kleine Rauten oder Rechtecke schneiden.
Schritt 5
Das Pflanzenöl in einem großen Topf oder einer Fritteuse auf 180°C erhitzen.
500 ml Pflanzenölzum Frittieren
Schritt 6
Die Teigstücke portionsweise im heißen Öl goldbraun frittieren, dabei gelegentlich wenden, damit sie gleichmäßig bräunen.
Schritt 7
Die frittierten Boortsog mit einem Schaumlöffel herausnehmen und auf Küchenpapier abtropfen lassen.
Achtung

Aufgrund der Eigenschaften von KI kann die Genießbarkeit und Durchführbarkeit des generierten Rezeptes nicht gewährleistet werden. Generierte Rezepte müssen vor Verzehr jedenfalls getestet werden.

Bewertungen