Der Kartoffelschalenkuchen ist eine überraschend köstliche und rustikale Delikatesse, die aus den einfachsten Zutaten zubereitet wird. Die knusprige Kruste aus Kartoffelschalen umhüllt eine herzhafte Füllung, die mit einer Mischung aus Kartoffeln, Zwiebeln und Gewürzen verfeinert wird. Dieses Gericht ist ein Paradebeispiel dafür, wie man aus vermeintlichen Küchenabfällen ein schmackhaftes und sättigendes Gericht zaubern kann. Perfekt für ein gemütliches Abendessen oder als Beilage zu einem festlichen Mahl.
Den Ofen auf 200°C vorheizen. Eine Kuchenform mit etwas Olivenöl einfetten.
Schritt 2
Die gewaschenen Kartoffelschalen mit Olivenöl, Salz und Pfeffer vermengen. Die Mischung gleichmäßig in die vorbereitete Kuchenform drücken, sodass der Boden und die Seiten bedeckt sind.
300 g Kartoffelschalengut gewaschen– 2 EL Olivenöl– ½ TL Salz– ½ TL Pfeffer
Schritt 3
00:15:00
Die Kruste im vorgeheizten Ofen etwa 15 Minuten vorbacken, bis sie leicht knusprig ist.
Schritt 4
00:10:00
Während die Kruste backt, die gewürfelten Kartoffeln in einem Topf mit Salzwasser etwa 10 Minuten kochen, bis sie weich sind. Abgießen und beiseite stellen.
500 g Kartoffelngeschält und gewürfelt– 1 TL Salz
Schritt 5
In einer Pfanne die Butter schmelzen und die gehackte Zwiebel und den Knoblauch darin glasig dünsten.
Die gekochten Kartoffeln zur Zwiebel-Knoblauch-Mischung geben und gut vermengen. Sahne, geriebene Muskatnuss, Salz und Pfeffer hinzufügen und alles gut durchmischen.
500 g Kartoffelngeschält und gewürfelt– 100 ml Sahne– 1 Prise Muskatnussgerieben– 1 TL Salz– ½ TL Pfeffer
Schritt 7
Die Füllung in die vorgebackene Kruste geben und gleichmäßig verteilen. Mit gehackter Petersilie bestreuen.
2 EL Petersiliegehackt
Schritt 8
00:30:00
Den Kuchen im Ofen weitere 30 Minuten backen, bis die Oberfläche goldbraun und knusprig ist.
Schritt 9
00:10:00
Den Kartoffelschalenkuchen aus dem Ofen nehmen und vor dem Servieren etwa 10 Minuten ruhen lassen.
Achtung
Aufgrund der Eigenschaften von KI kann die Genießbarkeit und Durchführbarkeit des generierten Rezeptes nicht gewährleistet werden. Generierte Rezepte müssen vor Verzehr jedenfalls getestet werden.