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Luqaimat sind kleine, goldene Teigbällchen, die in einem süßen Sirup getränkt sind. Diese köstlichen Leckerbissen sind außen knusprig und innen weich und luftig. Sie sind ein traditionelles arabisches Dessert, das oft während des Ramadan serviert wird. Der Geschmack von Kardamom und Safran verleiht ihnen eine exotische Note, während der Sirup eine perfekte Balance zwischen Süße und Leichtigkeit bietet.
TopfFritteuse oder tiefer TopfServiertellergroße SchüsselSchaumlöffelKüchenpapier
Zubereitungsschritte
Schritt 1
In einer großen Schüssel Mehl, Trockenhefe, Zucker, Joghurt, Kardamompulver, eingeweichte Safranfäden und eine Prise Salz vermischen. Lauwarmes Wasser hinzufügen und zu einem glatten Teig verrühren.
250 g Mehl– 200 ml Wasserlauwarm– 1 TL Trockenhefe– 1 EL Zucker– 100 g Joghurt– ½ TL Kardamompulver– 1 Prise Safranfädenin 1 EL warmem Wasser eingeweicht– 1 Prise Salz
Schritt 2
01:00:00
Den Teig abdecken und an einem warmen Ort etwa 1 Stunde ruhen lassen, bis er sich verdoppelt hat.
Schritt 3
Während der Teig ruht, den Sirup vorbereiten. Zucker und Wasser in einem Topf bei mittlerer Hitze zum Kochen bringen. Zitronensaft und Rosenwasser hinzufügen und den Sirup etwa 10 Minuten köcheln lassen, bis er leicht eindickt. Vom Herd nehmen und abkühlen lassen.
200 g Zucker– 100 ml Wasser– 1 EL Rosenwasser– 1 TL Zitronensaft
Schritt 4
Das Pflanzenöl in einem tiefen Topf oder einer Fritteuse auf 180°C erhitzen.
500 ml Pflanzenölzum Frittieren
Schritt 5
Mit einem Teelöffel kleine Portionen des Teigs abnehmen und vorsichtig in das heiße Öl geben. Die Teigbällchen goldbraun frittieren, dabei gelegentlich wenden, damit sie gleichmäßig garen.
Schritt 6
Die frittierten Teigbällchen mit einem Schaumlöffel aus dem Öl nehmen und auf Küchenpapier abtropfen lassen.
Schritt 7
Die warmen Teigbällchen in den abgekühlten Sirup tauchen und gut durchziehen lassen.
Schritt 8
Die Luqaimat auf einem Servierteller anrichten und sofort genießen.
Achtung
Aufgrund der Eigenschaften von KI kann die Genießbarkeit und Durchführbarkeit des generierten Rezeptes nicht gewährleistet werden. Generierte Rezepte müssen vor Verzehr jedenfalls getestet werden.