Prekmurska Gibanica ist ein traditionelles slowenisches Dessert, das aus mehreren Schichten besteht und eine wahre Geschmacksexplosion bietet. Jede Schicht bringt ihre eigene Textur und ihren eigenen Geschmack mit, von saftigen Äpfeln über cremigen Quark bis hin zu knackigen Walnüssen und süßen Mohnsamen. Dieses Dessert ist ein Fest für die Sinne und ein Muss für jeden, der die slowenische Küche kennenlernen möchte.
Mehl, lauwarmes Wasser, Öl und Salz in einer Schüssel vermengen und zu einem glatten Teig kneten. Den Teig in Frischhaltefolie wickeln und 30 Minuten ruhen lassen.
300 g Mehl– 150 ml Wasserlauwarm– 2 EL Öl– ½ TL Salz
Schritt 2
Für die Mohnfüllung gemahlene Mohnsamen, Zucker und heiße Milch vermengen und abkühlen lassen.
200 g Mohnsamengemahlen– 100 g Zucker– 100 ml Milcherhitzt
Schritt 3
Für die Quarkfüllung Quark, Sauerrahm und verquirlte Eier gut vermischen.
500 g Quark– 200 g Sauerrahm– 2 Stück Eierverquirlt
Schritt 4
Geriebene Äpfel mit Zimt vermengen.
500 g Äpfelgeschält und gerieben– 1 TL Zimt
Schritt 5
Gehackte Walnüsse bereitstellen.
200 g Walnüssegehackt
Schritt 6
Den Teig in vier gleich große Teile teilen und jeden Teil dünn ausrollen. Eine Teigschicht in eine gefettete Backform legen und mit geschmolzener Butter bestreichen.
100 g Buttergeschmolzen
Schritt 7
Die Mohnfüllung gleichmäßig auf der Teigschicht verteilen. Eine weitere Teigschicht darauf legen, mit Butter bestreichen und die Quarkfüllung darauf verteilen. Diesen Vorgang mit den Apfelfüllung und Walnüssen wiederholen, bis alle Schichten aufgebraucht sind.
200 g Mohnsamengemahlen– 500 g Quark– 500 g Äpfelgeschält und gerieben– 200 g Walnüssegehackt– 100 g Buttergeschmolzen
Schritt 8
Die oberste Teigschicht mit Butter bestreichen und die Gibanica im vorgeheizten Ofen bei 180°C für etwa 1,5 Stunden backen, bis sie goldbraun ist.
100 g Buttergeschmolzen
Schritt 9
00:30:00
Die Gibanica aus dem Ofen nehmen und vor dem Servieren abkühlen lassen.
Achtung
Aufgrund der Eigenschaften von KI kann die Genießbarkeit und Durchführbarkeit des generierten Rezeptes nicht gewährleistet werden. Generierte Rezepte müssen vor Verzehr jedenfalls getestet werden.