Die Feigen-Tarte Tatin ist eine köstliche und elegante Variante des klassischen französischen Desserts. Die Kombination aus karamellisierten Feigen und einem buttrigen, knusprigen Teigboden schafft ein harmonisches Zusammenspiel von süßen und leicht säuerlichen Aromen. Diese Tarte ist perfekt für besondere Anlässe oder als krönender Abschluss eines feinen Essens.
Mehl, Zucker und Salz in einer großen Schüssel vermischen. Kalte Butterstücke hinzufügen und mit den Fingerspitzen oder einem Teigmischer einarbeiten, bis die Mischung groben Krümeln ähnelt. Eiswasser nach und nach hinzufügen und den Teig schnell zusammenkneten, bis er gerade zusammenhält. Den Teig zu einer Scheibe formen, in Frischhaltefolie wickeln und mindestens 30 Minuten im Kühlschrank ruhen lassen.
250 g Mehl– 125 g Butterkalt, in Stücke geschnitten– 50 g Zucker– ½ TL Salz– 3 EL Eiswasser
Schritt 2
Den Ofen auf 180°C vorheizen. Eine ofenfeste Pfanne (ca. 25 cm Durchmesser) auf mittlerer Hitze erwärmen. Zucker in die Pfanne geben und schmelzen lassen, bis er goldbraun karamellisiert. Butterstücke, Zimt und Vanilleextrakt hinzufügen und gut verrühren.
150 g Zucker– 50 g Butterin Stücke geschnitten– ½ TL Zimt– 1 TL Vanilleextrakt
Schritt 3
Die halbierten Feigen mit der Schnittseite nach unten in die Karamellmischung legen. Die Pfanne vom Herd nehmen.
8 Stück Feigenhalbiert
Schritt 4
Den gekühlten Teig auf einer leicht bemehlten Arbeitsfläche ausrollen, bis er etwas größer als die Pfanne ist. Den Teig vorsichtig über die Feigen legen und die Ränder nach unten in die Pfanne drücken.
Schritt 5
00:35:00
Die Pfanne in den vorgeheizten Ofen stellen und die Tarte etwa 30-35 Minuten backen, bis der Teig goldbraun und knusprig ist.
Schritt 6
00:10:00
Die Tarte aus dem Ofen nehmen und etwa 10 Minuten abkühlen lassen. Einen großen Teller oder eine Servierplatte auf die Pfanne legen und die Tarte vorsichtig stürzen.
Achtung
Aufgrund der Eigenschaften von KI kann die Genießbarkeit und Durchführbarkeit des generierten Rezeptes nicht gewährleistet werden. Generierte Rezepte müssen vor Verzehr jedenfalls getestet werden.