Kaiserschmarrn, ein traditionelles österreichisches Dessert, vereint gebratene Pfannkuchenstückchen mit karamellisierten Rosinen. Diese leicht fluffigen und doch herzhaften Stücke sind vanillig, süß und haben durch die zarten Rosinen eine fruchtige Note. Sie werden in Butter goldbraun gebraten und oft mit Puderzucker bestäubt serviert, was ihnen eine verführerische Süße verleiht. Ein nostalgischer Genuss, der perfekt für besondere Anlässe oder ein gemütliches Frühstück ist.
Die Rosinen in warmem Wasser einweichen, damit sie weich werden. Dies dauert etwa 10 Minuten.
100 g Rosinenin warmem Wasser eingeweicht
Schritt 2
Die Eigelbe in eine Schüssel geben und mit dem Zucker sowie dem Vanillezucker schaumig schlagen.
4 Stück Eiergetrennt in Eigelb und Eiweiß
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2 Tütchen Vanillezuckeroder 1 TL Vanilleextrakt
Schritt 3
Die Milch und das Mehl langsam unterrühren, sodass ein glatter Teig entsteht. Mit einer Prise Salz würzen.
250 ml Milchvollfett
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150 g MehlType 405
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1 g Prise Salz
Schritt 4
Das Eiweiß in einer separaten Schüssel steif schlagen und vorsichtig unter den Teig heben, um eine luftige Textur zu erhalten.
4 Stück Eiergetrennt in Eigelb und Eiweiß
Schritt 5
Eine große Pfanne erhitzen und eine Fünf bis sechs Esslöffel Butter hinein geben, bis sie schäumt.
Schritt 6
00:05:00
Den Teig in die Pfanne gießen und bei mittlerer Hitze goldbraun backen. Dies sollte etwa 5-7 Minuten dauern, bis die Unterseite fest ist.
Schritt 7
00:03:00
Die eingeweichten Rosinen gleichmäßig auf den Teig streuen und dann vorsichtig wenden, um die andere Seite zu braten. Weitere 3-5 Minuten braten.
100 g Rosinenin warmem Wasser eingeweicht
Schritt 8
Den fertigen Kaiserschmarrn mit zwei Gabeln grob in Stücke reißen. Die Stücke in der Pfanne unter Wenden kurz anrösten, damit sie leicht karamellisieren.
Schritt 9
Mit Puderzucker bestäuben und heiß servieren. Optional mit Apfelmus oder Zwetschgenröster anrichten.
Achtung
Aufgrund der Eigenschaften von KI kann die Genießbarkeit und Durchführbarkeit des generierten Rezeptes nicht gewährleistet werden. Generierte Rezepte müssen vor Verzehr jedenfalls getestet werden.