Taucht ein in die aufregende Welt der China Schokolade! Diese zartbittere Schokoladenkreation kombiniert die intensiven Aromen von fünf chinesischen Gewürzen – Fenchel, Zimt, Sternanis, Nelke und Pfeffer – zu einem einzigartigen Geschmackserlebnis, das eure Sinne verzaubern wird. Mit der intensiven Süße der Zartbitterschokolade und der leichten Frische des getrockneten Orangenabriebs wird jeder Biss zu einer Geschmacksexplosion, die den Sprung von gut zu großartig schafft. Perfekt als süßer Snack oder für besondere Anlässe, diese Schokolade ist nicht nur ein Genuss für den Gaumen, sondern auch eine wahre Augenweide!
Fülle einen kleinen Topf mit Wasser und bringe es zum Kochen. Platziere eine hitzebeständige Schüssel darauf, sodass sie das Wasser nicht berührt, und gib die Zartbitterkuvertüre hinein.
100 g Kuvertüre, Zartbitter
Schritt 2
Während die Schokolade schmilzt, rühre mit einem Holzlöffel um, bis sie vollständig geschmolzen ist und eine glatte Konsistenz erreicht.
100 g Kuvertüre, Zartbitter
Schritt 3
Nimm die Schüssel von der Hitze und füge dir das 5 Gewürze Pulver hinzu. Rühre gut um, damit sich die Gewürze gleichmäßig in der Schokolade verteilen.
1 TL 5 Gewürze Pulver
Schritt 4
Verteile den getrockneten Orangenabrieb gleichmäßig in eine Silikonform. Gieße dann die geschmolzene Schokolade vorsichtig darüber.
100 g Kuvertüre, Zartbitter
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1 TL 5 Gewürze Pulver
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2 EL getrockneter Orangenabrieboder nach Geschmack
Schritt 5
Klopfe die Form vorsichtig auf die Arbeitsfläche, um etwaige Luftblasen entweichen zu lassen und die Schokolade gleichmäßig zu verteilen.
100 g Kuvertüre, Zartbitter
Schritt 6
00:30:00
Lass die Schokolade auf Raumtemperatur auskühlen. Für schnellere Ergebnisse kannst du sie auch in den Kühlschrank stellen. Lass sie dort für etwa 30 Minuten fest werden.
100 g Kuvertüre, Zartbitter
Schritt 7
Sobald die Schokolade fest ist, kannst du sie vorsichtig aus der Form lösen. Teile die Schokolade in Stücke und genieße sie!
100 g Kuvertüre, Zartbitter
Achtung
Aufgrund der Eigenschaften von KI kann die Genießbarkeit und Durchführbarkeit des generierten Rezeptes nicht gewährleistet werden. Generierte Rezepte müssen vor Verzehr jedenfalls getestet werden.